{"id":1308,"date":"2022-09-29T15:25:21","date_gmt":"2022-09-29T13:25:21","guid":{"rendered":"https:\/\/app-informatics.para-meta.at\/agb-zt-allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2022-09-29T15:25:23","modified_gmt":"2022-09-29T13:25:23","slug":"agb-zt-allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/app-informatics.para-meta.at\/en\/agb-zt-allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"AGB-ZT \u2013 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"
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Stand: 1.11.2010<\/p>\n
Allgemeine Gesch\u00e4fts-Bedingungen f\u00fcr ZiviltechnikerInnen-Leistungen (kurz AGB-ZT)<\/p>\n
Geltung<\/p>\n
Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber\/der Auftraggeberin (AG) abgeschlossenen Vertr\u00e4ge des Ziviltechnikerb\u00fcros (der Ziviltechnikergesellschaft) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser AGB-ZT, und zwar unabh\u00e4ngig von der Art des Rechtsgesch\u00e4ftes. S\u00e4mtliche unserer privatrechtlichen Willenserkl\u00e4rungen sind auf Grundlage dieser AGB-ZT zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB-ZT abweichende Bedingungen des\/der AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir h\u00e4tten schriftlich und ausdr\u00fccklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserf\u00fcllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB-ZT abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr alle weiteren Rechtsgesch\u00e4fte zwischen den Vertragsparteien.<\/p>\n
Vertragsabschluss<\/p>\n
Unsere (Honorar)angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB-ZT oder anderen unserer schriftlichen Willenserkl\u00e4rungen abweichenden m\u00fcndlichen Zusagen, Nebenabreden udgl., insbesondere solche, die von Dienstnehmern\/-innen, Zustellern\/-innen etc abgegeben werden, sind f\u00fcr uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeank\u00fcndigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdr\u00fccklich Bezug genommen wurde.
Enth\u00e4lt unsere Auftragsbest\u00e4tigung \u00c4nderungen gegen\u00fcber dem Auftrag, so gelten diese als vom Vertragspartner\/von der Vertragspartnerin genehmigt, sofern dieser nicht unverz\u00fcglich widerspricht. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der\/die Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achtt\u00e4gige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
Der Inhalt des mit dem Vertragspartner\/der Vertragspartnerin abgeschlossenen Vertrages ergibt sich prim\u00e4r aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen, der Vollmacht und diesen AGB-ZT. Der Pkt II. A) 1 und 2 Satz und B) gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n
Honorar<\/p>\n
Unsere Leistungen werden auf Basis des f\u00fcr das Fachgebiet jeweils zutreffenden Leistungsziels, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Umst\u00e4nde der Leistungserbringung bemessen. \u00c4ndern sich die Parameter f\u00fcr die Kalkulation w\u00e4hrend der Bearbeitungszeit, so werden die danach erbrachten Leistungen auf Grundlage der neuen Parameter verrechnet.
Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschl\u00fcsse oder sollten sich andere, f\u00fcr die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene f\u00fcr Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc ver\u00e4ndern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erh\u00f6hen oder zu erm\u00e4\u00dfigen. Pkt III B) gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.
Mehrleistungen durch \u00c4nderungen, die nicht der Sph\u00e4re des Ziviltechnikers\/der Ziviltechnikerin zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge beh\u00f6rdlicher Auflagen, \u00c4nderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge ge\u00e4nderter Auftraggeberw\u00fcnsche, sind entsprechend dem erh\u00f6hten Leistungsumfang zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten.<\/p>\n
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen<\/p>\n
Wir sind berechtigt, unsere Anspr\u00fcche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen H\u00f6he enthalten k\u00f6nnen, f\u00e4llig zu stellen. Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlusshonorarnote innerhalb von 30 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungseingang beim Auftraggeber\/bei der Auftraggeberin f\u00e4llig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zul\u00e4ssig.
Bei Zahlungsverzug sind wir ab F\u00e4lligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he zu verrechnen.<\/p>\n
Vertragsr\u00fccktritt<\/p>\n
Neben den allgemeinen gesetzlichen Gr\u00fcnden sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gr\u00fcnden, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung f\u00fcr mehr als drei Monate durch den\/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den\/die AG, zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. F\u00fcr den Fall des R\u00fccktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners\/der Vertragspartnerin sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zur\u00fcckzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder \u2013 gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist \u2013 vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.
Tritt der Vertragspartner\/die Vertragspartnerin \u2013 ohne dazu berechtigt zu sein \u2013 vom Vertrag zur\u00fcck oder begehrt er\/sie unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erf\u00fcllung der Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz.
F\u00fcr den Fall des berechtigten R\u00fccktrittes unserer Vertragspartner\/-innen steht uns nur das Entgelt f\u00fcr die Leistungen bis zur Wirksamkeit des R\u00fccktrittes zu.
Der R\u00fccktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n
Mahn- und Inkassospesen<\/p>\n
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner\/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in H\u00f6he von pauschal \u20ac 15,- zuz\u00fcglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie f\u00fcr die Evidenzhaltung des Schuldverh\u00e4ltnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von \u20ac 5,- zu ersetzen. Dar\u00fcber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso f\u00e4lliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifm\u00e4\u00dfigen au\u00dfergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner\/von der Schuldnerin zu ersetzen.<\/p>\n
Eigentumsvorbehalt<\/p>\n
Alle Sachen und Unterlagen (Pl\u00e4ne, Berechnungen etc) werden von uns unter Eigentumsvorbehalt \u00fcbergeben und bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unser Eigentum. Im Verzugsfall sind wir jederzeit zur Zur\u00fccknahme berechtigt.
Bei Zur\u00fcckforderung bzw. Zur\u00fccknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.
Der\/die AG tr\u00e4gt das volle Risiko f\u00fcr die Vorbehaltssache, insbesondere f\u00fcr die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.<\/p>\n
Aufrechnungsverbot<\/p>\n
Die Kompensation allf\u00e4lliger Gegenforderungen mit unserer (Honorar)forderung, aus welchem Grund auch immer, ist unzul\u00e4ssig.
Forderungen gegen uns d\u00fcrfen ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Pkt VIII A) gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n
Urheberrecht<\/p>\n
Unabh\u00e4ngig davon, ob das von uns hergestellte Werk (z.B. Pl\u00e4ne, Skizzen, Modelle, sonstige Dokumentationen und Schriftst\u00fccke) urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist oder nicht, erh\u00e4lt der Auftraggeber\/die Auftraggeberin das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen, nur unter der Bedingung der vollst\u00e4ndigen Vertragserf\u00fcllung.
Der Auftragnehmer\/die Auftragnehmerin hat das Recht, von ihm\/ihr im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschr\u00e4nkung zu ben\u00fctzen. Sie k\u00f6nnen insbesondere auch zur Erf\u00fcllung eines neuen Auftrages verwendet werden.<\/p>\n
Aufbewahrung bzw. Herausgabe von Unterlagen<\/p>\n
Originalpl\u00e4ne, Originalzeichnungen und Schriftst\u00fccke werden grunds\u00e4tzlich bei uns verwahrt, wobei wir uns daf\u00fcr auch des elektronischen Urkundenarchivs der Ziviltechniker bedienen k\u00f6nnen. Wir sind verpflichtet, unserem Vertragspartner\/unserer Vertragspartnerin auf dessen\/deren Verlangen Vervielf\u00e4ltigungen dieser Unterlagen in Papierform gegen Kostenersatz auszuh\u00e4ndigen.
Wird die Herausgabe von Unterlagen in digitaler Form vereinbart, trifft uns keine wie immer geartete Haftung. Der Auftraggeber\/die Auftraggeberin hat uns diesbez\u00fcglich schad- und klaglos zu halten. Wir \u00fcbernehmen keine Haftung f\u00fcr Fehler oder Sch\u00e4den, die auf der EDV-Anlage des Empf\u00e4ngers der digitalen Daten entstehen k\u00f6nnten. Wir setzen EDV-Programme zur Vermeidung aggressiver EDV-Programme (Viren, W\u00fcrmer, etc.) ein.
Unsere Aufbewahrungspflicht endet zehn Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote an den\/die AG. Wir k\u00f6nnen uns w\u00e4hrend dieser Zeit durch Herausgabe der Originalunterlagen an den Vertragspartner\/die Vertragspartnerin von unserer Verwahrungspflicht befreien.<\/p>\n
Zur\u00fcckbehaltung<\/p>\n
Der Vertragspartner\/die Vertragspartnerin ist bei gerechtfertigter Reklamation au\u00dfer in den F\u00e4llen der R\u00fcckabwicklung nicht zur Zur\u00fcckhaltung des gesamten, sondern nur bis zu einem den voraussichtlichen Behebungsaufwand bzw. Schaden entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt. Pkt XI gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n
Terminverlust<\/p>\n
Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung in Teilbetr\u00e4gen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate s\u00e4mtliche noch ausst\u00e4ndigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort f\u00e4llig werden.
Pkt XII gilt bei Verbrauchergesch\u00e4ften, soweit wir unsere Leistung vollst\u00e4ndig erbracht haben, auch nur eine r\u00fcckst\u00e4ndige Teilleistung des\/der AG mindestens sechs Wochen f\u00e4llig ist, und wenn wir<\/p>\n
den\/die AG unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt haben.<\/p>\n
Gew\u00e4hrleistung, Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht<\/p>\n
Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Vertragspartners\/der Vertragspartnerin erf\u00fcllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzanspr\u00fcche des\/der AG, die auf Behebung des Mangels zielen, k\u00f6nnen erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche in Verzug geraten sind.
Der Vertragspartner\/die Vertragspartnerin hat uns M\u00e4ngel, die nicht bereits bei der \u00dcbernahme schriftlich beanstandet wurden, unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens aber binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt unsere Leistung als genehmigt. Die Punkte XIII A) und B) gelten nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.
Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr s\u00e4mtliche von uns erbrachte Leistungen betr\u00e4gt drei Jahre ab Abschluss der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung.
Bei Verbrauchergesch\u00e4ften k\u00f6nnen wir uns bei einer Gattungsschuld von den Anspr\u00fcchen des\/der AG auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine m\u00e4ngelfreie austauschen. Wir k\u00f6nnen von der Pflicht zur Gew\u00e4hrung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer f\u00fcr den Verbraucher\/die Verbraucherin zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.<\/p>\n
Schadenersatz<\/p>\n
S\u00e4mtliche Schadenersatzanspr\u00fcche sind in F\u00e4llen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrl\u00e4ssigkeit hat der\/die Gesch\u00e4digte zu beweisen.
Schadenersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren zwei Jahre ab Beendigung unserer T\u00e4tigkeit, sp\u00e4testens jedoch binnen zwei Jahren ab Legung der Schlusshonorarnote, sofern das Gesetz keine k\u00fcrzere Verj\u00e4hrungsfrist vorsieht.
Die in diesen AGB-ZT enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen \u00fcber Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gew\u00e4hrleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Unsere Pl\u00e4ne und sonstigen Unterlagen d\u00fcrfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzanspr\u00fcchen nur nach allenfalls erforderlicher beh\u00f6rdlicher Genehmigung und ausdr\u00fccklicher Freigabe durch uns zur Ausf\u00fchrung verwendet werden.
Betreffend Pkt XIV A) sowie B) erster Satz gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes die dort festgelegten Regelungen.<\/p>\n
Rechtswahl, Gerichtsstand<\/p>\n
Es gilt \u00f6sterreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren \u00f6sterreichische, inl\u00e4ndische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das an unserem Kanzleisitz sachlich zust\u00e4ndige Gericht ausschlie\u00dflich \u00f6rtlich zust\u00e4ndig. Pkt XV letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n
Erf\u00fcllungsort<\/p>\n
Erf\u00fcllungsort ist unser Kanzleisitz.<\/p>\n
Adress\u00e4nderung<\/p>\n
Der Vertragspartner\/die Vertragspartnerin ist verpflichtet, uns \u00c4nderungen seiner\/ihrer Wohn- bzw Gesch\u00e4ftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft nicht beiderseitig vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erkl\u00e4rungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.<\/p>\n
Salvatorische Klausel<\/p>\n
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-ZT ganz oder teilweise unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die G\u00fcltigkeit der Bedingungen im \u00dcbrigen nicht.<\/p>\n
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